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   BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 251/93   

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https://dejure.org/1994,2296
BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 251/93 (https://dejure.org/1994,2296)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1994 - 5 AZR 251/93 (https://dejure.org/1994,2296)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 251/93 (https://dejure.org/1994,2296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBiG § 14 Abs. 2, §§ ... 17, 41, 25; Musterprüfungsordnung 1971 für die Durchführung von Abschlußprüfungen für anerkannte Ausbildungsberufe § 21 Abs. 1, 5; Lohntarifvertrag für die Arbeiter des Saarbergbaues, gültig ab 1.2.1991, Lohntafel; Industrielle Metall-Ausbildungsverordnung vom 15.1.1987 § 14 Abs. 6.
    Zeitpunkt des Bestehens der Abschlußprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 10
  • MDR 1994, 807
  • NZA 1994, 855
  • BB 1994, 1084
  • DB 1994, 1189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 54/83
    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 251/93
    § 41 BBiG ermächtigt die zuständige Stelle, in der Prüfungsordnung einen anderen Zeitpunkt festzusetzen, zu dem die Abschlußprüfung als bestanden im Sinne des § 14 Abs. 2 BBiG anzusehen ist (Bestätigung von BAG Urteil vom 5. April 1984 - 2 AZR 54/83 - EzB BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die gemäß § 41 BBiG von der zuständigen Stelle erlassene Prüfungsordnung einen anderen Zeitpunkt festlegt, zu dem die Abschlußprüfung als "bestanden" anzusehen ist (BAG Urteil vom 5. April 1984 - 2 AZR 54/83 - EzB BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18).

    Im Hinblick auf eine gleichlautende Formulierung wie § 21 Abs. 5 Satz 3 der Prüfungsordnung der IHK des Saarlandes vom 3. April 1973 hat der Zweite Senat in seinem Urteil vom 5. April 1984 (a.a.O.) ausgeführt, diese Regel sei "klar und eindeutig" in dem Sinne, daß "für den Zeitpunkt des Bestehens der Abschlußprüfung allein der Tag der letzten Prüfungsleistung maßgebend (ist) und nicht das Datum der schriftlichen Bescheinigung oder deren Aushändigung".

    Dabei bliebe jedoch unberücksichtigt, daß der Tag der letzten Prüfungsleistung im Streitfall - anders als in dem der Entscheidung vom 5. April 1984 (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt - vor dem Tag der Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung liegt.

    Die Ermächtigung dazu, einen anderen als den sich aus § 14 Abs. 2 BBiG ergebenden Zeitpunkt festzulegen, zu dem die Abschlußprüfung als bestanden anzusehen ist, ist aber mit dem Urteil des Zweiten Senats vom 5. April 1984 (- 2 AZR 54/83 - EzB BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18) im Grundsatz zu bejahen.

    Der Senat weicht mit dieser Rechtsauffassung nicht ab von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. April 1984 (a.a.O.).

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 251/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 251/93
    Weiter ist folgender Auslegungsgrundsatz zu beachten: Wenn die Tarifvertragsparteien einen Begriff verwenden, der in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, ist im Zweifel davon auszugehen, daß sie ihn in demselben Sinn verstanden wissen wollen (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 28. Januar 1977 - 5 AZR 145/76 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Ziegelindustrie; BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969).
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 251/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Abschlußprüfung erst dann bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (BAG Urteil vom 7. Oktober 1971 - 5 AZR 265/71 - AP Nr. 1 zu § 14 BBiG; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79 = AP Nr. 15 zu § 78 a BetrVG 1972).
  • BAG, 28.01.1977 - 5 AZR 145/76

    Verwendung bestimmter Begriffe - Fester Inhalt - Bedeutung der Begriffe -

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 251/93
    Weiter ist folgender Auslegungsgrundsatz zu beachten: Wenn die Tarifvertragsparteien einen Begriff verwenden, der in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, ist im Zweifel davon auszugehen, daß sie ihn in demselben Sinn verstanden wissen wollen (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 28. Januar 1977 - 5 AZR 145/76 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Ziegelindustrie; BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969).
  • BAG, 07.10.1971 - 5 AZR 265/71

    Abschlußprüfung - Prüfungsende

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 251/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Abschlußprüfung erst dann bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (BAG Urteil vom 7. Oktober 1971 - 5 AZR 265/71 - AP Nr. 1 zu § 14 BBiG; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79 = AP Nr. 15 zu § 78 a BetrVG 1972).
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 411/04

    Berufsausbildungsverhältnis - Beendigung

    Hinweise des Senats: Bestätigung der ständigen Rechtsprechung s. BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 251/93 - BAGE 76, 10.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Abschlussprüfung erst dann bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (7. Oktober 1971 - 5 AZR 265/71 - AP BBiG § 14 Nr. 1 = EzA BBiG § 14 Nr. 2; 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79; 16. Februar 1994 - 5 AZR 251/93 -BAGE 76, 10).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die gemäß § 41 BBiG aF von der zuständigen Stelle erlassene Prüfungsordnung einen anderen Zeitpunkt festlegt, zu dem die Abschlussprüfung als "bestanden" anzusehen ist (BAG 5. April 1984 - 2 AZR 54/83 -EzB [alte Fassung] BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18; 16. Februar 1994 - 5 AZR 251/93 - BAGE 76, 10).

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 1994 (- 5 AZR 251/93 - aaO) steht den Bestimmungen des § 21 APO nicht entgegen.

    § 21 APO ist damit nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach der Entscheidung vom 16. Februar 1994 (- 5 AZR 251/93 - BAGE 76, 10) unwirksam, da der Prüfungsausschuss am 2. Juli 2002 gemeinsam das Gesamtergebnis der Prüfungsleistung des Klägers festgestellt und in den Bescheid vom 2. Juli 2002 aufgenommen hat.

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